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Die Methoden der Umerziehung – Mehrteiler – 14 a

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Teil 1

http://deutschelobby.com/2014/04/16/die-methoden-der-umerziehung-mehrteiler/

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Teil 13

http://deutschelobby.com/2014/05/05/die-methoden-der-umerziehung-mehrteiler-13/

 

 

Teil 14 – a

 

Die Methoden der Umerziehung – Historische Tatsachen

 

Das Instrumentarium zur “Ewigen Schuld” und gegen eine Deutsche Nationale Neu-Erwachung — eine Alliierte, nicht einmal gut gemachte, Volksverhetzung, der größten in der Geschichte der Menschheit…gegen die Besten….

 

Der laut Alliierte Massenmord an Juden – tief in den Köpfen verankert – hineingehämmert und täglich neu suggeriert…warum? Weil nur die Wahrheit alleine überleben kann…oder?…nur eine Idee, was zum nachdenken…

 

Organisierter Massenmord an Juden 

aufmerksam lesen und prüfen…..

Von Anbeginn stand die „Geschichtswissenschaft“—die sog. „Zeitgeschichte“ im Dienst der Umerziehung. Man fand auch immer wieder junge Akademiker, die sich auf diese Weise Arbeit und Brot zu verdienen suchten und auf Beförderungen hofften. (So ist zumindest der offensichtliche Eindruck
Ein jüngstes Beispiel sei hier in Kurzfassung herausgegriffen: Dr. Wolfgang Scheffler— „aus politik und Zeitgeschichte— beilaqe zur wochenzeitung das Parlament“ 8. 5. 1976 „Organisierter Massenmord an Juden in nationalsozialistischen Vernichtungslagern“. (sinnigerweise am Jahrestag der deutschen Kapitulation!). Wird zu dem Gesamtbericht anschließend eingehend Stellung genommen, so sei zur Verdeutlichung ein Kurzauszug faksimiliert — auch die angeführten „Dokumente“ sind später faksimiliert—, um auch mit einem optischen Eindruck zu zeigen, „wie es gemacht wird“ und mit welcher Eleganz zweifelhafteste „Dokumente“ unkritisch zur Stütze herangezogen werden. Natürlich wird der Leser nicht darüber aufgeklärt, wie diese „Dokumente“ beschaffen sind!

Mitte März 1942 „betriebsbereit” — gab es in Belzec nur einen mit Blech ausgeschlagenen Vergasungsraum in einer Holzbaracke; sein Fassungsvermögen betrug ca. 100 bis 150 Personen. Zur Tötung wendete man die schon bekannte Methode der Motorabgase an. Erste Opfer waren Mitte März 1942 die aus dem Lubliner Ghetto deportierten Juden. Der Ablauf des Vernichtungsvorgangs glich dem von Chelmno: Nach Ankunft im Lager — der Antransport erfolgte in Güterwagen — wurde den Juden erklärt, sie kämen zum Arbeitseinsatz, müßten jedoch zuvor entlaust und gebadet werden. Nach Geschlechtern getrennt führte man sie in die Entkleidungsbaracken, hieß sie ihre Wertsachen an besonderen Schaltern abgeben (den Frauen wurden die Haare abgesdmitten20)) und dann trieb man sie, die Männer voran, durch den „Schlauch” in die Vergasungsanlage 21).
20) Ein Waggon mit 3000 kg Frauenhaar war bis Anfang Februar 1943 an das Reichs wirtschaf tsmini-sterium abgeliefert worden; es sollte für Industriezwecke verwendet und zu Garn versponnen werden (vgl. Nürnbg. Dok. NO-1257 und USSR-511).

21) In Einzelheiten weichen die hier verwendeten Ermittlungsergebnisse geringfügig von polnischen Nadikriegsermittîungen ab (German Crimes in Poland, hrsg. von der Central Commission for the Investigation of German Crimes in Poland, Warschau Í947, Bd. II, und Marian Muszkat, a.a.O.,), so z.B. gab~es mehrere (3) Gaskammern in der Baracke, wurden die Frauen zuerst in die Gaskammer getrieben. Zur Person und zum Bericht von Gerstein über die Massenvergasungen in Belzec und Treblinka vgl. die quellenkritische Edition von Hans Rothfels in Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte Î (1953), S. 177—194, ferner Saul Friedländer, Kurt Gerstein oder die Zwiespältigkeit des Guten, 1967.

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Man hat sich daran gewöhnt, alles das als „Wissenschaft“ zu verkaufen, was in Wirklichkeit nur Propaganda ist, um bestimmte politisch^* Ziele durchzusetzen. So haben auch Leute wie Ino Arndt und Wolfgang Scheffler bzw. auch das Institut für Zeitgeschichte in München oder die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn und manch andere — von den Kommunisten ganz zu schweigen — keinerlei Hemmungen, die Geschichtsepoche des 3. Reiches nicht nur dadurch schwarz in schwarz zu malen, daß wesentliche Zusammenhänge und Fakten verschwiegen, einseitig oder falsch dargestellt werden, sondern daß besonders hinsichtlich des Problems „Endlösung“ in sich ständig überschlagender Vielfalt grauenhafteste Darstellungen für die Veröffentlichung gefördert werden, die zwar als „historisch wissenschaftliche Erkenntnisse“ etikettiert und dennoch als total unwissenschaftlich zu entlarven sind.

Der wissenschaftlich korrekt arbeitende Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland steht bei diesem Thema vor folgender Problematik: Der Übertreiber des „Endlö-sungsgeschehens“ oder gar der grundsätzliche Greuelpropagandist gegen Deutschland (Die „Greuelpropaganda“ ist ein von den alliierten Mächten inszenierter Sachverhalt und Begriff aus dem ersten Weltkrieg!), der sich keinerlei Hemmungen im Lügen auferlegt, wird seit 1945 in jeglicher Form von allen Weltmächten und ihren Helfershelfern gefördert, abgesichert, flankierend unterstützt, auch vor Gericht mit Wohlwollen von jeglicher Meineidhaftung freigesetzt. Ganz anders der sachlich untersuchende Historiker,
dem wissenschaftliche Akribie, Sorgfaltspflicht und Ethos vor der Wahrheit noch etwas bedeuten! Er steht — bei den heute geltenden Gesetzen und der heute praktizierten Justiz — mit nahezu jeder sachlichen Äußerung zu diesem Thema — und eine sachbezogene Äußerung muß notwendigerweise abweichen von der behaupteten 6-Millionen-Ziffer ermordeter Juden, sowie den meisten Einzeldarstellungen in den deutschen KZ-Lagern — mit einem Fuß ständig unter Strafandrohung, nämlich „Völkerhetze oder Rassenwahn“ zu betreiben, „das Andenken Verstorbener zu verunglimpfen“ oder sich wegen „Beleidigung derJuden“ verantworten zu müssen, oder den „allgemeinen internationalen Völkerrechtsregeln“ zuwiderzuhandeln, oder eine „Verherrlichung des Nationalsozialismus“zu betreibenoder „Bestrebungen zu fördern, die geeignet sein können, den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden“.

Gesetze dieser Art gibt es in Hülle und Fülle!

Dabei scheint niemand auf den Gedanken zu kommen, daß alle diese Gesetze einseitiges Recht konzipieren, denn tote Deutsche zu verunglimpfen — zumal es pauschal geschieht— ist nicht nur legitim, sondern gehört offenbar zum guten Ton eines „fortschrittlichen Demokraten“. Jeder hat in dieser Beziehung Narrenfreiheit. Wer es am besten kann, erlangt Führungsqualität. Niemand braucht Sorge zu haben, daß er hierbei mit den Strafverfolgungsbehörden in Konflikt kommt. Wer mit mehr Haß und Fanatismus dieser Zielrichtung dient, verschafft sich seit 1945 Beförderungschancen.

paul

Paul Rassinier,

der mutige französische Historiker, der sich bedeutende Verdienste im Kampf gegen die KZ-Lügner — wie u. a. gegen Eugen Kogon — erworben hat.

Fünf jüngste Beispiele aus der BRD-Praxis seien herausgegriffen, um deutlich zu machen, was geschieht und wie es geschieht — und zwar seit 1945 bis 1976 durchgängig — , wenn jemand diese heutigen politischen Dogmen durch sachliche Feststellungen zu erschüttern versucht:

1.) Zahlreiche Studienräte, die im Unterricht bemerkten, daß das „Anne-Frank-Tagebuch“ allein vom Stil und der dramaturgischen Gestaltung her nicht von einem 12-jährigen Mädchen geschrieben worden sein könne und auf ausländische Presseberichte sowie einen New Yorker Prozeß aus dem Jahre 1959 verwiesen, bei dem ein Meyer Levin vom Vater Frank 50 000 Dollar Honorar forderte und erhielt, wurden vom Unterricht relegiert, von weiterer Beförderung ausgeschlossen bzw. in vorzeitigen Ruhestand versetzt.

2.) Finanzrichter Dr. Wilhelm Stäglich (Hamburg) wurde bei Kürzung seiner Bezüge dienstentlassen, weil er einen Aufsatz über seine Erlebnisse in Auschwitz veröffentlicht hat, in dem er darlegte, daß er keine Anzeichen fürMassen-vergasungen festgestellt habe.

3.) Rechtsanwalt Manfred Roeder wurde zu 3 000.— DM Geldstrafe sowie zu 7 Monaten Gefängnis mit dreijähriger Bewährung verurteilt, weil er im Vorwort zur Broschüre „Die Auschwitzlüge“ die Existenz von Gaskammern geleugnet und behauptet habe, daß fast sämtliche sog. Kriegsverbrecher- und KZ-Prozesse mit meineidigen Zeugen und gefälschten Dokumenten geführt worden seien. Hiermit und auch in seinem „antisemitischen Stil“ habe er die Juden beleidigt.

4.) Rechtsanwalt L. Bock stellte im April 1976 während des „Maidanek-Prozesses“ in Düsseldorf einen Antrag auf Abberufung des vom Gericht bestellten „Sachverständigen“ Wolfgang Scheffler (Jahrgang 1929, Scheffler war 1945 = 16 Jahre alt) u.a. mit der detailliert vorgetragenen Begründung, Wolfgang Scheffler sei ein politischer Propagandist, der blindlings ihm geeignet erscheinende Unterlagen als „Dokumente“ übernimmt, ohne sie auf ihre Echtheit hin zu überprüfen,und der sich auch gefälschter Foto-„dokumen-te“ bedient. So hat z.B. Wolfgang Scheffler in seinem Buch

Judenverfolgung im Dritten Reich“ das Buch von Eugen Kogon „Der SS-Staat“, den „Gerstein-Bericht“, das „Anne-Frank-Tagebuch“, das Buch Raimund Schnabel „Macht ohne Moral“ in seinem recht dürftigen Quellenverzeichnis als wissenschaftlich ernsthafte Literatur mit Dokumentationswert angeführt und mit diesen „Quellen“ seine eigene „wissenschaftliche Untersuchung“ über die Judenverfolgung im Dritten Reich fundiert, obgleich gegen alle diese Unterlagen eindeutige Beweise dafür vorliegen, daß sie alle jeglichen Dokumentationswertes entbehren.

(Lt. Landgerichtsurteil München I, 10. Zivilkammer-AZ 10-0 409/58-vom 13. Dez. 1958 ist es rechtens, das Buch Eugen Kogon „Der SS-Staat“ als Pamphlet zu bezeichnen.)

Ohne diesen Antrag des Strafverteidigers Bock in seiner Länge und Begründung anzuhören, unterbrachen sowohl der Vorsitzende Richter des Schwurgerichtes als auch der Staatsanwalt den antragstellende Rechtsanwalt bei der am Anfang stehenden Feststellung, „Wolfgang Scheffler ist ein politischer Propagandist“, —mit dem Bemerken, daß sich der Strafverteidiger darüber im Klaren sein sollte, hiermit Strafgesetze zu verletzen und im übrigen zu prüfen sei, inwieweit sich der Verteidiger der Völkerhetze schuldig gemacht habe.

Ein solcher Einschüchterungsversuch auch ergänzt seitens des Staatsanwaltes — in einem „NSG-Verfahren“ im Jahre 1976 macht den Druck deutlich, dem sich alle Verteidigeroder gar erst Angeklagten seit 1945 im bundesrepublikanischen Deutschland ausgesetzt fühlen, -—natürlich mit den entsprechenden Prozeß-Ergebnissen.

Bleibt noch zu ergänzen, daß sich dieser Strafverteidiger, der sich anschließend noch einer scharfen Attacke durch die „Allgemeine Wochenzeitung der Juden“ ausgesetzt sah, nicht hatte einschüchtern lassen und Wolfgang Scheffler außer den ablenkenden Hinweisen auf Literatur zum Nürnberger Prozeß, „subjektive Darstellungen des Antragstellers“ und auf „die seit 15 Jahren ausgebliebenen Angriffe gegen den Sachverständigen“ zur eigentlichen Sache nichts aussagen bzw. von den vorgetragenen substantiierten Behauptungen nichts widerlegen konnte.

5.) In der dieser Analyse zugrundeliegenden Beilage „zur wochenzeitung das pariament” deklassiert Martin Broszat die historischen Revisionisten wie Emil Aretz, Heinz Roth, Thies Christophersen als „Winkel-Autoren“, die sich in „armseliger Exklusivität ständig gegenseitig selbst zitieren“ und pathologisch Amok laufen gegen die Wirklichkeit. Broszat verschweigt dabei, daß diese Revisionisten inzwischen viel zahlreicher sind und ihre Argumente auf sachlichen Detailuntersuchungen beruhen, die jene, die dem Geschichtsbild von den Millionen Vergasten und Umgebrachten huldigen, gar nicht erst anstellen.

wird fortgesetzt…...Umschlag - 0004Umschlag -Umerziehung

 

 

 


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